Dies ist der geografische Raum der von der Kundin bzw. vom Kunden beabsichtigten Nutzung (Verbreitung) der Design-Leistung. Die Abgrenzung erfolgt folgendermaßen:
Eine zusätzliche Reduktion der Nutzungshonorare ist nach Ermessen der Grafik-Designerin bzw. des Grafik-Designers für geförderte oder förderungswürdige kulturelle und karitative Projekte/Organisationen üblich. Das betrifft natürlich nicht quasi-kommerzielle Projekte wie z.B. X-Peace, die X_Philharmoniker oder X-Festspiele, sehr wohl aber Kleinbühnen oder soziale Initiativen, deren Funktionäre ehrenamtlich arbeiten.
Die Nutzung im Internet wird nicht als weltweit angesehen, sondern vergrößert den Nutzungsraum für diese Anwendung (Web-Design) um eine Kategorie im Vergleich zu den klassischen Medien.
Da nicht jede Arbeit auf unbeschränkte Zeit genutzt wird, besteht die Möglichkeit von honorarmindernden, zeitlichen Beschränkungen:
Bei Grafikdesign-Aufträgen werden praktisch immer "ausschließliche" Rechte eingeräumt. D.h. niemand anderer als der/die Auftraggeber:in darf das urheberrechtlich geschützte Werk nutzen. Urheber:innen bleibt nur das Recht auf Darstellung zur Eigenwerbung. (Bei Illustrationen ist hingegen eine Mehrfachnutzung üblich, es werden häufig nur "Werknutzungsbewilligungen" eingeräumt.)
Eines von drei unterschiedlichen Rechten ist zur jeweils erwünschten Nutzung erforderlich:
Dazu kommt der Fall, dass der/die Auftraggeber:in die Computerdaten zur Erleichterung für zukünftige Nutzungs oder Bearbeitung erwerben will. Dies erfordert zusätzlich zum Bearbeitungsrecht den Erwerb der Daten.
Aufträge in ständiger, geregelter Zusammenarbeit mit Kund:innen oder Projektaufträge für eine Gruppe zusammengehöriger Themen sind effizienter (kostengünstiger) durchführbar als Einzelaufträge.
Dem wird durch drei Auftragskategorien Rechnung getragen:
Nach den Kalkulations-Richtlinien von designaustria
Das Nutzungshonorar wird ausgehend vom Gestaltungshonorar (Designleistung) mal den entsprechenden Faktoren (siehe Zahl neben der jeweiligen Faktorenbezeichnung) für Nutzungsgebiet, vereinbarter Nutzungsdauer, Nutzungs- und Auftragsart berechnet und zum Gestaltungshonorar hinzugerechnet.
Die URL lautet https://nutzungsrechte.online
Pro-Tipp: füge den Nutzungsrechte-Kalkulator dem Homescreen auf Deinem Smartphone hinzu.
Der Nutzungsrechte-Kalkulator ist eine App der Digitale Kultur OG, powered by Say Say Say, Inc.
Diese App befindet sich im Beta-Stadium. Leider fehlen uns derzeit die Kapazitäten sie weiterzuentwickeln. Wenn Du programmieren kannst und uns bei der Entwicklung weiterhelfen möchtest, oder jemanden kennst, der/die/das gerne machen würde, sag bitte Bescheid! Wir freuen uns über Nachrichten!